Erbrecht | Steinmeier LLP Berlin

Eine fundierte erbrechtliche Beratung ist nur durch einen spezialisierten Rechtsanwalt möglich, der außerdem über umfassende Kenntnisse der für die Nachfolgeberatung oder Erbstreitigkeit relevanten Rechtsgebiete wie dem Familienrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Erb- und Schenkungssteuerrecht sowie dem Immobilienrecht verfügt. Wir können Sie interdisziplinär beraten und verfügen in der Kanzlei darüberhinaus über Fachanwälte, die auf die für das Erbrecht bedeutsamen Rechtsgebiete spezialisiert sind.

Unsere Tätigkeit umfasst das gesamte Spektrum erbrechtlicher Beratung mit einem besonderen Fokus auf:

  • Gestaltung von Testament (z. B. Geschiedenen-, Behinderten-, Unternehmertestament) und Erbvertrag
  • Überprüfung letztwilliger Verfügungen, Harmonisierung mit Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen
  • Unternehmensnachfolge
  • Testamentsanfechtung
  • Die Bestimmung von Erbanspruch oder Pflichtteilsanspruch, deren Durchsetzung oder Abwehr
  • Erbauseinandersetzung
  • Beratung zur Erbschaftssteuer und steueroptimierten Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschafts- und/oder Ehevertrag
  • Vorweggenommene Erbfolge, z.B. Übergabevertrag und Schenkung
  • Internationales Erbrecht und Europäische Erbrechtsverordnung