Familienrecht | Steinmeier LLP Berlin

Das Familienrecht ist eine besondere Materie. Es unterscheidet sich von nahezu allen anderen Rechtsgebieten dadurch, dass es geprägt ist von den persönlichen Beziehungen der Beteiligten, auch wenn sie in der Beratungssituation häufig bereits beschädigt sind. Trennung und Ehescheidung führen aber nicht nur zu Veränderungen im persönlichen Bereich, sondern haben häufig auch weitreichende wirtschaftliche Folgen. Deshalb gehört es zu den grundlegenden Standards unserer Beratung, zunächst den Mandanten und seinen individuellen Fall in seiner Gesamtheit kennen zu lernen. Erst dann ist im gemeinsamen Gespräch abzustimmen, welche rechtlichen Handlungsalternativen bestehen und welche davon einzuleiten sind. Im Familienrecht beraten bzw. gestalten wir:

  • Ihren Ehevertrag oder eine spätere Scheidungsfolgenvereinbarung
  • die strategische Vorbereitung der Ehescheidung und die gerichtliche Vertretung im Ehescheidungsverfahren
  • die Durchführung von Zugewinnausgleich und die Auseinandersetzung von gemeinschaftlichem Vermögen
  • die Berechnung sämtlicher Ansprüche auf Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Generationenunterhalt).
  • bei Konflikten zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht
  • bei Auseinandersetzungen zur gemeinsam genutzten Wohnung und zum Hausrat
  • Internationales Familienrecht